Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in den Kinderladen sind:
- Mitgliedschaft eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Erziehungsberechtigten im Verein
- Gespräch mit der pädagogischen Leitung über Wünsche und Erwartungen der Eltern an den Kinderladen (Konzepterklärung)
- Unterzeichnung des Aufnahmevertrages durch die Erziehungsberechtigten
- Verpflichtungserklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Verein, im Kinderladen und im Beirat mitzuarbeiten und im Falle, dass die laufenden Unkostenbeiträge die Kosten für den Kinderladen nicht decken, Verlustausgleichszahlungen zu leisten
- in der Regel ein Mindestalter des Kindes von 2 ¾ Jahren
- Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrags von 260,- EUR auf das Konto des Trägers.
- Aufnahmebeschluss durch den Beirat des Vereins