3.2 Allgemeine Grundsätze

Der Kinderladen wird von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr nach den Satzungsbestimmungen des Vereins und den vom Beirat des Vereins festgelegten Erziehungszielen für bis zu
19 Kinder betrieben.

Soweit der Beirat es für erforderlich hält, erfolgt die Aufnahme von Praktikanten. Die Kinder des Kinderladens werden gemeinsam oder gruppenweise betreut.