Konzept

Kinderladen auf einen Blick


„Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch.“ (Erich Kästner)

Wir wollen, dass unsere Kinder im Kinderladen an erster Stelle Freude und Vergnügen haben. Wir wollen auch, dass sie Erfahrungen machen sowie Einstellungen und Verhaltensweisen erwerben auf eine Art, die wir aufgrund unserer gemeinsamen Vorstellung von wechselseitiger Achtung und erzieherischen Einsichten und Erfahrungen für richtig halten. Wir möchten, dass die Kinder in vertrauter Umgebung bestmöglich ihre Persönlichkeit entwickeln können. Dabei ist unsere Konzeption nicht endgültig und abgeschlossen, sondern wir überarbeiten und überprüfen sie immer wieder im Zusammenleben mit unseren Kindern, im Nachdenken über unsere Erziehung, in der Auseinandersetzung mit theoretischen Positionen und im Gespräch miteinander.

Öffnungszeiten


Montag bis Donnerstag             8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag                                    8.00 bis 14.00 Uhr

Bring- und Abholzeiten
Bringzeit:
8.00 bis 9.00 Uhr
Bis spätestens 9.00 Uhr sollten Krankmeldungen und Späterkommen mitgeteilt werden.
Abholzeiten:
13.30 bis 14.00 Uhr,
14.30 bis 16.00 Uhr

Personelles


Bis zu 19 Kinder im Alter von 2 ¾ bis 6 Jahren

2 Erzieherinnen

1 Kinderpflegerin

1 Bundesfreiwilligendienstleistender



Räumlichkeiten


Ferien

Der Kinderladen ist bis auf drei Wochen im Sommer (Aug./ Sept.) und zwei Wochen über Weihnachten das ganze Jahr über geöffnet.

Tages-/ Wochenablauf

Um den Kindern ein hohes Maß an Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit zu gewähren sind Tagesablauf und Wochenprogramm klar strukturiert. Innerhalb dieses festen Rahmens haben die Kinder größtmögliche Bewegungs- und Gestaltungsfreiheit, z.B. durch viel freies Spiel.
Neben dem allgemeinen Kinderladen-Programm (Freispiel, kreative Angebote, Stuhlkreis, Vorschulgruppe) werden bei uns auch Aktivitäten wie wöchentliches Schwimmen, Turnen, Musikstuhlkreis, Exkursionen und Aktiv-Spielplatz-Besuche im wöchentlichen Wechsel und Arbeit in festen Kleingruppen angeboten. In diesen Gruppen gibt es altersspezifische Angebote sowie individuelle Förderung (Umwelterfahrung, Bewegungserziehung). Den Vorschulkindern bieten wir außerdem ein spezielles Programm mit verschiedenen Projekten.
In der Kinderkonferenz sowie in den Stuhlkreisen können die Kinder ihr Mitbestimmungsrecht ausüben. Durch kindgerechte Experimente und Rollenspiele wird Wissen vermittelt. In der Kinderkonferenz werden auch die Kinderlagenregeln besprochen und überdacht.
Grundsatz des Kinderladenalltags: Wechsel von Spannung und Entspannung.




Reggiopädagogik

Quelle: htttp://www.halle.de/index.asp?MenuID=2059
Die Reggio-Pädagogik basiert auf dem Prinzip der Freiheit. Sie gründet auf der Philosophie der Bewegung aller Dinge, Menschen und Verhältnisse.
Es ist eine innovative Pädagogik, die auf der Selbsterfahrung der Kinder basiert. Sie wendet sich gegen eine Verschulung in den Kindereinrichtungen, aber auch gegen den „Laissez-faire-Erziehungsstil“, d.h. nicht zuviel, aber auch nicht zu wenig Spielregeln.
Kinder werden als zukunftsgestaltende Sinn- und Kulturschaffende gesehen und gewürdigt.
Die Umsetzung dieses pädagogischen Konzepts heißt auch, eine enge Zusammenarbeit mit den Familien zu leisten. Reggiopädagogik verbietet die unnatürliche Distanz der Kinder vor der Lebenswelt der Erwachsenen.
Reggiopädagogen prägten das Bild der 100 Sprachen: „Ein Kind hat 100 Möglichkeiten, 100 Hände, 100 Gedanken...100 Weisen zu hören, zu staunen, zu lieben...100 Welten zu träumen. Ein Kind hat 100 Sprachen, aber 99 werden ihm geraubt.“
Den Kindern wird das Recht und die Fähigkeit zuerkannt, ihre Umwelt intensiv wahrzunehmen und daraus Deutungen zu entwickeln. Somit sind die Erwachsenen einer  aufsuchenden, respektierenden und vermittelnden Pädagogik verpflichtet.
Wichtig ist, dass der Erwachsene dem Kind zuzuhören lernt, statt nur mit dem Kind über es selbst zu reden.

Die Erzieherinnen bieten dem Kind überschaubare Herausforderungen an. Erzieherinnen und Kinder sind Partner. Die Übermittlung geschieht ohne Leistungsvorgabe.
Die Anstrengung stellt sich beim Sich-ganz-Vertiefen auf eine Sache ein.
Wichtiger Ansatz ist die Sinneserziehung durch das eigene Spiel und schöpferisches Gestalten der Kinder.
Das Kind:
  • erprobt unterschiedliche Techniken des Malens, Musizierens, Tanzens und Erzählens,
  • schauspielert in verschiedenartigen Rollen, übt sich im Spiel mit Masken, dem Schattenspiel, der pantomimischen Darstellung
  • erkundet mit Hilfe von Licht und Farben Objekte
  • findet und bildet seine Identität auch mit Hilfe unterschiedlicher Spiegelarten.
In der Reggiopädagogik wird der räumlichen Umgebung eine erhebliche Bedeutung für die Erziehung des Kindes beigemessen. Eine anregende Funktionseinteilung der Räume ermöglicht dem Kind selbständiges und schöpferisches Tätigsein.



Projektarbeit

Ausgangssituation für die Entstehung eines Projektes ist die Erlebnis- und Entwicklungswelt der Kinder. Kinder sind Entdecker und Forscher! Sie sind neugierig, wollen lernen und sich weiter entwickeln!

Die Erzieherinnen sind die Begleiter, Assistenten der Kinder. Sie bieten ihnen Materialien, Angebote die ihre Entdeckungsfreude befriedigen. Dafür ist es wichtig, dass die Erzieherinnen die Kinder und ihre Erlebniswelt beobachten, sie persönlich respektieren und sie anerkennen! So entsteht eine vertrauensvolle Umgangsweise miteinander, jeder lernt von jedem und entwickelt sich weiter.
Der Situationsansatz: die Erzieherinnen sehen das Interesse der Kinder für eine bestimmte Sache (z. B. Wasserexperimente). Sie greifen die Situation auf und entwickeln daraus ein Projekt – mehrere Angebote, passend zum Thema; ein Angebot baut auf das andere auf; es ist ein Prozess und die Hauptakteure sind die Kinder! Projektarbeit ist ein Kernstück der Reggio-Pädagogik.

Vorschulgruppe


Im Rahmen der Vorschulgruppenarbeit besuchen die Kinder die jeweiligen Grundschulen, in die sie eingeschult werden und nehmen an Unterrichtsstunden der

1. Klasse teil. Außerdem finden gegenseitige  Hausbesuche statt; die Kinder lernen das Zuhause der anderen Kinder kennen.
Gearbeitet wird in der Vorschulgruppe nach dem:
  • „Baum der Erkenntnis“ (Schweden); Mathematik: „Kommt mit ins Zahlenland“ (eine spielerische Entdeckungsreise in die Welt der Mathematik)
  • und dem Würzburger Trainingsprogramm (Sprachspiele für Kinder im Vorschulalter, Vorbereitung auf den Erwerb der Schriftsprache)

Für die Eltern der Vorschulkinder bieten wir Folgendes an:
  • Vorschulelternabend

    Mit Übergabe der Abschlussmappen
  • Vorschul-Elterngespräch

    Zum Abschluss der Vorschulzeit wird den Eltern der Baum der Erkenntnis übergeben und durchgesprochen




Tagesablauf - konkret


Bringzeit

Begrüßung im Laden, Freispiel, Vorlesen, Unterstützung bei der Ablösung vom Elternteil, individuelle Zuwendung durch die Betreuerinnen

Freies Frühstück

Freispielzeit, z.B. Bobbycarfahren, Sandkasten im Hof und Kletterhaus im Garten, Basteltisch, Rollenspiele und Austoben im Aktionsraum
 gemeinsames Frühstück an Aktionstagen, wie Ausflüge, Schwimmen, und Geburtstagen
danach Zähne putzen
Vormittagsprogramm

1. Morgenkreis mit Wocheninfo

2. themenbezogener Stuhlkreis

3. Kinderkonferenz

4. Musikstuhlkreis
Sehr vielseitige themenbezogene Angebote in den Kleingruppen, Projektarbeit, Vorschulgruppen-Programm 
Mittagessen

Rohkost als Vorspeise, Hauptgang, Nachspeise, i. d. R. Obst

(Essen wird von einem Bio-Catering-Service gekocht und geliefert)
Zähne putzen
Freies Spiel in den Kila-Räumen oder in Hof und Garten, Vorlesen
gemeinsames Aufräumen mit Unterstützung der Eltern,

Abholen
Zeit für Anleitung, Teambesprechung, Elterngespräche, Reflexion
Nachmittagsbetreuung (Montag - Donnerstag)

ausruhen auf Matratzen, vorlesen aus einem Buch, malen, ruhige Beschäftigung
kleiner Imbiss z. B. Obstteller und Butterbrote
Nachmittagsprogramm und Freispielzeit

Themenbezogene Angebote passend zum Vormittagsprogramm

(Projekte, Basteltisch, Kreativraum oder Spaziergänge)
gemeinsames Aufräumen mit Abholzeit




Wochenplan - konkret


Beispiel: Projektthema „Autos“
Montag: Turnen
jüngere Gruppe: Turnen mit den Gummiringen (4 Räder hat das Auto)
mittlere Gruppe:  Erlebnisgeschichte: wir müssen tanken und in die Werkstatt
ältere Gruppe: Turnen mit dem Stuhl. Wir bauen aus den Stühlen Fahrzeuge und fahren mit dem Auto
Dienstag: Schwimmen
Mittwoch: Stuhlkreis – themenbezogen
Wie ist ein Auto aufgebaut? Aus welchen Einzelteilen besteht ein

Auto?
Wir bauen ein Auto aus Stühlen und suche das Zubehör zusammen: Taschenlampen sind die Scheinwerfer, eine lange Papprolle der Auspuff, vier Klopapierrollen die Zylinder. In den Kofferraum kommt der Koffer aus der Verkleidungskiste usw. Kinder und Erzieherinnen erarbeiten sich gemeinsam ein Auto. Der Staubsaugerschlauch hilft beim Tanken. Anschließend bauen wir aus allen Stühlen einen Bus und spielen „Bus fahren“. Dazu wird die Geschichte von Heinrich Hannover „Vom Auto, das immer stehen blieb.“ gelesen und gespielt. Abschlussinformation: Am Donnerstag besuchen wir eine Autowerkstatt.
Angebote:

jüngere Gruppe: wir malen in Gemeinschaftsarbeit die Umrisse eines großen Autos. Die Kinder malen dieses mit Fingerfarben aus.
mittlere Gruppe:

Automarken. Die Kinder schneiden Autos aus, ordnen sie den jeweiligen Automarken zu und kleben sie auf.
ältere Gruppe:

Autos, die durch die Nacht fahren. Wir malen mit Wachsmalkreide Autos auf weißes Papier. Die Lichter der Autos sind an. Besprechung vorweg: Wie sehen die Lichter der Autos vorne und hinten aus? Anschließend wird mit schwarzer Wasserfarbe über die Wachsmalkreideautos gemalt. Die Wasserfarbe perlt auf der Wachsmalkreide ab und die Autos werden unter der Wasserfarbe sichtbar.



Donnerstag: Ausflug in die Autowerkstatt
Die Kinder dürfen in ein Auto steigen und werden mit der Hebebühne hoch und runter gefahren. Sie dürfen mithelfen, einen Reifen zu wechseln und Luft auf die Reifen zu pumpen. Sie dürfen bei Schweißarbeiten zuschauen und lernen die verschiednen Werkzeuge kennen.
Freitag: Musikstuhlkreis
Singspiele, Lieder zum Thema Autos (Emma Nolte; das Omnibuslied; die Müllabfuhr)
Geräuschspiel:

die Geräusche der Autos werden nachgemacht
Vorschulgruppe:

Rechnen: die Zahl „vier“ – Wie viele Räder hat ein Auto? Was seht ihr in diesem Zimmer noch mit der Zahl vier? Z. B. der Stuhl hat vier Beine, das Viereck, das Quadrat. Wir rechnen mit Rosinen

Deutsch: wir finden Wörter und Namen mit vier Silben: Pa-tri-ci-a, Ve-ro-ni-ca, Li-sa-So-phie

Das Lauschspiel: Ein Wecker wird im Zimmer versteckt, den die Kinder nach Gehör suchen müssen.

Findet mit den Anfangsbuchstaben eurer Namen andere Wörter

Wir schreiben die vier Namen unserer Vorschulkinder ins Heft
Nachmittag
Montag & Dienstag
Im Kreativraum bauen die Kinder aus Holz Autos. Sie lernen mit den Sägen umzugehen und mit Holz zu arbeiten.

Besonderheiten und Bemerkenswertes

Feste


Wir feiern viele Feste mit allen Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Ehemaligen, z.B.:
  • Herbstwanderung
  • Laternenfest
  • Faschingsfest
  • Weihnachtsfeier und Osterfrühstück
Alle Feste werden von uns gemeinsam gestaltet.

Geburtstage

An diesem Tag ist das Geburtstagskind „König“ und darf das Tagesprogramm selbst bestimmen, sich zum Beispiel ein bestimmtes Ausflugsziel aussuchen. Außerdem gibt es natürlich Geburtstagskuchen, Lieder und eine Geburtstagsperlenkette.

Mutter und / oder Vater sind auf alle Fälle dabei.


Kinderladenreise


Im Juli verreisen alle Kinder – ohne Eltern! Gemeinsam mit den Erzieherinnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Für fünf Tage können sie in einem kleinen Dorf im Altmühltal intensiv spielen, toben, Bauernhoftiere kennen lernen, auf einem Pferd reiten, mit einem Profi klettern und wandern. Die Kinder machen einen Ausflug auf dem Anhänger eines Traktors durch den Wald. Ein weiterer Höhepunkt ist ein Grillabend mit Lagerfeuer. Zum Abschluss unternehmen die Kinder eine Schatzsuche.

Abschlussfahrt der Vorschulkinder mit Übernachtung


Zum Abschluss ihrer Kinderladenzeit unternehmen die Vorschulkinder mit der pädagogischen Leitung des Kinderladens eine zweitägige Fahrt. Die Fahrt nimmt meistens Bezug auf die Projekte des Jahres.

Schulferien / ehemalige Kinderladenkinder


Ehemalige Kinderladenkinder können auf Anfrage während ihrer Schulferien den Kinderladen besuchen. So treffen sich alte Freunde wieder (Unkostenbeitrag).



Zielsetzung der Kinderladen-Arbeit im Hinblick auf Kinder, Eltern und Erzieher

Grundvoraussetzung ist, dass die Atmosphäre im Kinderladen ehrlich und vertrauensvoll ist.
Wir wollen, dass unsere Kinder im Kinderladen an erster Stelle Freude und Vergnügen haben. Wir wollen ferner, dass sie Erfahrungen machen sowie Einstellungen und Verhaltensweisen erwerben auf eine Art, die wir aufgrund unserer gemeinsamen Vorstellung von wechselseitiger Achtung und erzieherischen Einsichten und Erfahrungen für richtig halten. Wir  möchten, dass die Kinder in vertrauter Umgebung bestmöglich ihre Persönlichkeit entwickeln können („Reggio-Pädagogik“). Dabei ist unsere Konzeption nicht endgültig und abgeschlossen, sondern wir überarbeiten und überprüfen sie immer wieder im Zusammenleben mit unseren Kindern, im Nachdenken über unsere Erziehung, in der Auseinandersetzung mit theoretischen Positionen und im Gespräch miteinander.

Spaß und Freude

Möglichkeit zum Lärmen, Toben, Entdecken und Rollenspiel; kindgemäße Entfaltung ohne Reglementierung durch Erwachsene, soweit dies irgend möglich ist; hinreichend Raum und Zeit zu freiem Spiel; Ausgleich und Hilfe zur Lösung von Konflikten durch Zuneigung und Zuwendung.

Sicherheit und Geborgenheit

Eingehen auf individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse nach dem Vorbild der Reggio-Pädagogik; Konstanz der pädagogischen Kräfte und gleichmäßiges Erziehungsverhalten.

Selbstvertrauen und Vertrauen

Erfahrung des eigenen Könnens durch erfolgreiche Bewältigung der Schwierigkeiten, durch Achtung der Kinder als Persönlichkeiten und durch Annahme in ihrer Individualität; Zwang und Druck durch die Erwachsenen werden soweit wie irgend möglich vermieden; Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit werden angestrebt; ganz wichtig sind uns Bestätigung und Ermutigung und die Förderung der altersabhängigen und individuellen Fähigkeiten.

Aktivität und Kreativität (Förderung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung)

Wir wollen Spiel und persönliche Entfaltung fördern. Es gibt vielfältige Spielangebote, aber keinen Zwang zur Einordnung in starre Spielprogramme. Die Bestätigung kindlicher Leistungen durch die Erwachsenen soll ohne Leistungsdruck, jedoch in angemessenem Umfang und ohne Übertreibungen erfolgen. Wir betreiben die Vermittlung

handwerklicher und technischer Fähigkeiten. Durch verschiedene Experimente und Ausflüge wird der natürliche Forscherdrang gefördert (s. Reggio-Pädagogik-Anhang).

Realitätssinn und Kritikfähigkeit

Die Kinder sollen lernen mit der Umwelt zurechtzukommen; selbstverursachte Gründe von Frustrationen erkennen; mögliche gesellschaftliche Ursachen auftretender Konflikte überdenken; Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstbehauptung entwickeln; Möglichkeiten zur Lösung von Konflikten erkennen und einüben.

Soziale Kompetenz und Rücksichtnahme

Angestrebt wird das Lernen von sozialem Verhalten ohne Dressur sondern im alltäglichen Geschehen des Kinderladens; Erwachsene sollen durch ihr Vorbild wirken. Wo Konflikte durch Erwachsene beigelegt werden müssen, soll dies über Einsicht und Appell an soziale Verhaltensweisen geschehen. Falls dennoch Druck seitens Erwachsener zur Verhinderung von Schädigungen, vor allem jüngerer Kinder, notwendig ist, soll dieser rein verbal bleiben (außer bei Gefahrenabwehr), sachbezogen sein und möglichst direkt im Anschluss an die unerwünschte Handlung erfolgen. Kein Kind wird in seiner Persönlichkeit abgewertet sondern respektiert.  Ernstere und wiederkehrende Konflikte versuchen wir durch Gespräch und Spiel in der zweimal wöchentlich statt findenden Kinderkonferenz zu verarbeiten. Zu aktuellen Anlässen werden auch besondere Stuhlkreise einberufen. Durch das sofortige Ansprechen und das um Rat fragen der Kinder wird das Bewusstsein gefördert.

Freundschaft und Fürsorge

Förderung von Freundschaften und persönlichen Beziehungen der Kinder durch ausreichende Gelegenheit zum freien Spiel oder durch gegenseitige Besuche an Nachmittagen. Die Kinder sollen durch das Vorbild der Erwachsenen, durch Gespräch und Spiel lernen, Wünsche und Empfindungen der Mitmenschen wahrzunehmen und auf sie eingehen.

Körperliche und musische Fähigkeiten

Förderung durch wöchentliches Schwimmen und Turnen, viel Bewegung im Freien (Spielplätze, Exkursionen, Aktiv-Spielplatz, Hof und Garten); durch Malen und Basteln mit div. Materialien, Experimente, Rollenspiele und durch musikalische Früherziehung.



Kenntnisse und Erfahrungen

„Lebendiger Stuhlkreis“, der zum Mitmachen und Nachdenken anregt.
Durch Besuche bei Handwerkern, bei der Feuerwehr, auf dem Land usw.; durch Projekte und Themenreihen. Hier spielen die Hilfe und der Ideenreichtum der Eltern eine große Rolle! Die Erlebniswelt der Kinder wird aus dem Kila hinausgetragen, von der
Gesellschaft unterstützt und durch Experimente, Mitmachstuhlkreise und Reflexion wieder in den Kinderladen gebracht.

Für die Eltern wollen wir…

durch Einsicht in den täglichen Ablauf, Mitsprache und Mitgestaltung die Sicherheit geben, dass sich der Kinderladen bemüht, diesen Vorstellungen zu entsprechen. Hilfe und Rat in Erziehungsfragen durch gemeinsames Gespräch und Handeln; Vorbilder anbieten. Die Übereinstimmung der Erziehung zuhause und im Kinderladen zu verwirklichen; Entlastung durch wechselseitige Unterstützung, z.B. durch Kinderbesuche bei zeitlicher Inanspruchnahme, geben. Nicht zuletzt wollen wir den Eltern die Erfahrung solidarischer, freundschaftlicher Zusammenarbeit ermöglichen – zugleich ein wichtiges Vorbild für unsere Kinder.
Kinder, Eltern und Erzieherinnen als gleichwertige Persönlichkeiten!
Alle Mitglieder des Kinderladens wollen sich gleichwertig angenommen und respektiert fühlen.

Bildung: die Vorbereitung auf die Schule

Wir möchten die Kinder bestmöglich auf die Grundschule vorbereiten. Dafür bieten wir Vorschulgruppen an! Wir wollen, dass unsere Kinder stabil, selbstbewusst, sozial kompetent und mit einer starken Persönlichkeit die Schule meistern können. Die gesamte Kinderladenzeit macht sie dafür fit!



Kinderladenordnung des Vereins Kinderladen  Meisterleinsplatz e.V. Nürnberg


Träger des Kinderladens


Träger des Kinderladens ist der Verein Kinderladen Meisterleinsplatz e.V. Nürnberg

Allgemeine Grundsätze

Der Kinderladen wird von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr nach den Satzungsbestimmungen des Vereins und den vom Beirat des Vereins festgelegten Erziehungszielen für bis zu

19 Kinder betrieben.
Soweit der Beirat es für erforderlich hält, erfolgt die Aufnahme von Praktikanten. Die Kinder des Kinderladens werden gemeinsam oder gruppenweise betreut.

Aufnahme in den Kinderladen

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in den Kinderladen sind:
  • Mitgliedschaft eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Erziehungsberechtigten im Verein
  • Gespräch mit der pädagogischen Leitung über Wünsche und Erwartungen der Eltern an den Kinderladen (Konzepterklärung)
  • Unterzeichnung des Aufnahmevertrages durch die Erziehungsberechtigten
  • Verpflichtungserklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Verein, im Kinderladen und im Beirat mitzuarbeiten und im Falle, dass die laufenden Unkostenbeiträge die Kosten für den Kinderladen nicht decken, Verlustausgleichszahlungen zu leisten
  • in der Regel ein Mindestalter des Kindes von 2 ¾ Jahren
  • Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrags von 260,- EUR auf das Konto des Trägers.
  • Aufnahmebeschluss durch den Beirat des Vereins

Dauer des Besuchs


Der Kinderladen kann bis zur Einschulung des Kindes besucht werden.
Jeder Erziehungsberechtigte kann den Besuch seines Kindes mit einer Frist von drei Monaten, jeweils zum Ende eines Kinderladenquartals (1.3., 1.6., 1.9., 1.12.) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand kündigen.

Unabhängig davon kann der Beirat des Vereins jederzeit darüber entscheiden, ob ein Kind vorzeitig den Kinderladen verlassen muss. Gegen den Beschluss steht jedem Erziehungsberechtigten des Kindes das Recht auf Berufung zur Mitgliedsversammlung zu, § 5, Ziff. 3 der Satzung des Vereins entsprechend.


Unkostenbeitrag

Für jedes Kind, das im Kinderladen aufgenommen wurde, wird vom Verein ein monatlicher Unkostenbeitrag erhoben, über dessen Höhe der Beirat des Vereins nach dem Kostendeckungsprinzip beschließt.
Für Geschwisterkinder kann der Unkostenbeitrag auf 75 % des festgesetzten Beitrages reduziert werden.
Für den Besuch des Kinderladens während der Probezeit ist für angefangene Monate jeweils die Hälfte des monatlichen Unkostenbeitrags zu entrichten.
Der Unkostenbeitrag muss im Voraus, spätestens bis zum 5. jeden Monats bezahlt werden. Der Unkostenbeitrag muss auf das Konto des Trägers 'Kinderladen Meisterleinsplatz e.V.' bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) mit der Kontonummer 135 62 58 überwiesen werden.
Der Beitrag wird in voller Höhe einbehalten, auch wenn das Kind vor Ablauf eines Monats ausscheidet.
Reichen die auf diese Weise vereinnahmten Gelder nicht aus, so ist der Beirat des Vereins berechtigt und verpflichtet, für jedes Kind einen Ausgleichsbeitrag für den Verein zu verlangen, es sei denn, der Fehlbetrag kann in anderer Weise aufgebracht werden.
In Ausnahmefällen ist der Beirat berechtigt, Abweichungen von der Erhebung des Unkostenbeitrags zu beschließen.

Warteliste

Vom Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit des Vereins wird eine Anmeldeliste geführt, in der jedes Kind einzutragen ist.

Umsetzung der Erziehungsziele

Über Art und Form der Umsetzung der Erziehungsziele im Kinderladen beschließt der Beirat in seinen alle vier Wochen stattfindenden Elternabenden. Seine Aufgabe ist es auch aufgrund der im Einzelfall gemachten Erfahrungen Erziehungshilfen zu geben und Erziehungsprobleme lösen zu versuchen.

Rechtsschutz


Der Verein hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, kann vom Kinderladen keine Haftung übernommen werden. Ansprüche der Erziehungsberechtigten, die durch den Kinderladenbetrieb verursacht sind, gegenüber dem Verein, den Beiratsmitgliedern oder sonstigen Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgegolten werden können. Dies gilt nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Bezugspersonen


Die Erzieherinnen sind für das tägliche Kinderladengeschehen verantwortlich. Näheres regelt ein Arbeitsvertrag.
Die Beiratsmitglieder haben die für den Betrieb des Kinderladens notwendigen Arbeiten turnusmäßig und anteilig durchzuführen. Außerdem haben sie die Erzieherinnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen zu unterstützen.
Aufgenommene Praktikanten sind von einer entsprechen ausgebildeten Erzieherin gemäß den Ausbildungsbestimmungen für Praktikanten anzuleiten. Die Praktikanten erhalten eine vom Beirat des Vereins festgesetzte Vergütung.

Elterndienste

Dienste werden im Dienstheft am schwarzen Brett oder auf speziellen Listen eingeschrieben. Alle Dienste sind verbindlich! Wer seinen Dienst nicht erledigen kann, sorgt bitte selbst rechtzeitig für Ersatz.
Die rechtzeitige Besetzung aller Dienste wird am Elternabend überprüft. Findet sich für einen bestimmten Bezugsdienst kein Elternteil, so sind diejenigen Eltern für die Besetzung des Dienstes zuständig, die bisher am wenigsten Bezugsdienste geleistet haben.
    • Bezugsdienst
    • Einkaufsdienst
    • Wäschedienst
    • Putzdienst
    • Elternämter (Vereinsposten; SOKE-, Bufti-Beauftragte; Geschenkedienst...)

Bezugsdienst


Bei den Bezugsdiensten begleitet immer ein Elternteil für einen Vormittag Kinder und Erzieher im Kinderladen. Dadurch erhalten die Eltern Einblick in die pädagogische Arbeit und können das eigene Kind in der Gruppe beobachten. Durch die Bezugsdienste kennen auch alle Kinder alle Eltern, was gegenseitige Besuche am Nachmittag erleichtert.
Der Bezugsdienst hilft bei sämtlichen Aufgaben des Tages und ist zusätzliche Betreuungsperson für die Kinder.
Der Bezugsdienst am Schwimmtag sollte nach Möglichkeit ein Auto besitzen, um die Kinder mit ins Schwimmbad zu fahren.
Geschwisterkinder können am Bezugsdienst-Tag in den Kinderladen mitgebracht werden.




Einkaufsdienst

Der Einkaufsdienst erledigt alle Einkäufe für den Kila. Die Einkaufsliste findet sich auf der Tafel in der Küche. Bei Unklarheiten helfen Nachfragen beim Bufti oder den Erzieherinnen.

Wäschedienst

Der Wäschedienst nimmt freitags die schmutzige Wäsche mit, wäscht sie, bringt sie zurück und sortiert sie ein.

Putzdienst

Der Putzdienst erledigt alle Putzarbeiten, wenn der Bufti ausfällt. Näheres dazu hängt auf einer Liste aus oder wird besprochen.

Elternämter

Aus der Elternschaft werden gewählt:
1. Vorstand Bundesfreiwilligendienst-Betreuer/-in
Schriftführer/-in Zuständige/r für Öffentlichkeitsarbeit
Kassier Geschenkedienst
2 Kassenbevollmächtigte Verbindungsfrau/-mann zur SOKE (Selbst-organisierte Kindertageseinrichtungen e. V.)
2 Revisoren Sicherheitsbeauftragte

Elternabende

Alle vier Wochen findet jeweils am Montag um 20.00 Uhr ein Elternabend statt. Hier wird einerseits von Eltern und dem Erzieher-Team das Kila-Geschehen organisiert und koordiniert. Anderseits werden abwechselnd allgemeine oder spezielle pädagogische Probleme diskutiert, Fachleute eingeladen und Bericht über das Geschehen in der Kindergruppe und den Kleingruppen gegeben.
Für jeden Elternabend wird ein Diskussionsleiter und Protokollführer aus der Elternschaft benötigt. Der Diskussionsleiter kümmert sich um die vollständige und sinnvolle Erledigung der Tagesordnungspunkte und leitet bzw. moderiert die Diskussionen. Der Protokollant schreibt das Protokoll der Sitzung und hängt es bald möglichst am Kila ans schwarze Brett.

Paten

Für neue Eltern wird jeweils ein Kila-Elternteil als Pate bestimmt und steht somit für Fra-gen aller Art zur Verfügung. Auch ist es möglich, den Paten bei einem seiner Bezugs-dienste zu begleiten und so stressfrei einen Einblick ins Kila-Geschehen zu bekommen.

Sonstiges

Anschrift, Telefonnummer, Arbeitsstelle und Krankenkasse der Erziehungsberechtigten sind dem Vorstand mitzuteilen, ebenso eventuelle Änderung dieser Angaben.
Kranke Kinder oder Kinder mit ansteckenden Ausschlägen sind dem Kinderladen fernzuhalten. Beim Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten in der Familie ist auch das gesunde Kind zu Hause zu lassen. Nach solchen Infektionsfällen ist zur Wiederaufnahme eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Jedes Fernbleiben eines Kindes ist dem Kinderladen unverzüglich anzuzeigen.

Schlussbestimmungen

Die bisherigen Bestimmungen der Kinderladenordnung treten mit Annahme dieser KiLa-Ordnung außer Kraft.




Informationsblatt Finanzen

Der Kinderladen ist eine Elterninitiative und wird ausschließlich von Kinderladenbeiträgen der aktiven und passiven Mitglieder sowie staatlich geregelten Zuschüssen finanziert. Um die Betriebs- und Personalkosten abzusichern, ist es wichtig, dass alle Kinderladen- und Mitgliedsbeiträge vollständig und pünktlich auf das Konto des Trägers 'Kinderladen Meisterleinsplatz e.V.' bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) mit der Kontonummer 135 62 58 überwiesen werden. Für die rechtzeitige Zahlung der Beiträge sind die Eltern verantwortlich. Es besteht eine Bringschuld.
Im Kinderladen gilt folgende finanzielle Regelung:
Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder, die derzeit wenigstens ein Kind im Kinderladen haben, beträgt je Familie 5,00 Euro pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig am Ende des Jahres per Lastschrift eingezogen.

Nach Ausscheiden des Kindes aus dem Kinderladen werden die Eltern, wenn nicht ausdrücklich gekündigt wird, passive Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt dann pro Monat mind. 3,00 Euro oder einen beliebig festzusetzenden höheren Betrag. Die Zahlung soll halbjährlich erfolgen.
Der Betreuungsbeitrag kann der folgenden Tabelle entnommen werden.


Täglich durchschn.
mehr als 4 bis 5 Std.
mehr als 5 bis 6 Std.
mehr als 6 bis 7 Std.
mehr als 7 bis 8 Std.
Beitrag pro Monat
210,- EUR
215,- EUR
220,- EUR
225,- EUR

Der Betreuungsbeitrag kann für Geschwisterkinder, die gleichzeitig den Kila besuchen, auf bis zu 75 % des normalen Beitrags reduziert werden.
Zusätzlich zum Betreuungsbeitrag fallen monatlich 45,- Euro für das gelieferte Bio-Mittagessen an. Dieser Essensbeitrag ist zusammen mit dem Betreuungsbeitrag auf das Konto des Kinderladens zu überweisen.
Der Unkostenbeitrag für Schnuppertage beträgt 3,- EUR pro Tag.
Der Kinderladenbeitrag muss bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf dem Konto des Kinderladenvereins eingegangen sein.

Zuschüsse vom Jugendamt

Wird der Betreuungsbeitrag durch das Jugendamt nur teilweise übernommen, so errechnet sich der zu zahlende Restbetrag aus der Differenz zwischen vollem Betreuungsbeitrag und dem Zuschuss. Bis zum Erhalt der Zuschüsse des Jugendamts muss die betroffene Familie den Unkostenbeitrag in voller Höhe entrichten. Nach Eingang der Zahlung des Jugendamts auf das Konto des Kinderladenvereins werden die im Voraus gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Der Beitrag für das Mittagessen wird auch teilweise vom Jugendamt gefördert. Hierzu muss der Nürnberg-Pass vorgezeigt und eine Einverständniserklärung zur Übermittlung der Daten ausgefüllt werden.

Die Differenz zwischen Essensbeitrag und gefördertem Zuschuss muss monatlich durch die Eltern selbst entrichtet werden.

Aufnahmebeitrag

Nach Zusage der Elternschaft, ein Kind in der Schnupperzeit und dann in die Probezeit aufzunehmen, leistet die jeweilige Familie innerhalb von 2 Wochen darauf einen Aufnahmebeitrag in Höhe von 260,- EUR auf das Konto des Trägers 'Kinderladen Meisterleinsplatz e.V.' bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) mit der Kontonummer 135 62 58.
Nach endgültiger Aufnahme des Kindes am Ende der ca. vierwöchigen Probezeit wird dieser Beitrag in eine unverzinsliche Einlage umgewandelt. Diese dient zur Absicherung des Kinderladenbetriebs und wird am Ende der Kila-Zeit zurückgezahlt.
Wird ein vom Kinderladen zugesagter und von den Eltern akzeptierter Platz doch nicht angetreten, verbleibt der Aufnahmebeitrag als Unkosten- und Verwaltungsaufwand vollständig dem Verein.
Tritt der Verein während der Probezeit vom Vertrag zurück, so wird der Aufnahmebeitrag bis auf 60 € zur Unkostendeckung zurückerstattet.



Ungeschriebene Regeln im Kinderladen
  • Bitte die Haustüre immer absperren!
  • Nicht durchs Hoftor gehen!
  • Alle Kleidungsstücke, Rucksäcke, Taschen etc. sollten mit dem Namen des Kindes versehen werden.
  • Bei KILA-Fahrten mit Privat-PKW’s sollte man sich morgens bei den Erzieherinnen erkundigen, ob genügend Autokindersitze vorhanden sind.
  • Beim Abholen wird das Spielzeug zusammen mit den Kindern aufgeräumt, bevor man den KILA verlässt.
  • Fehltage der Kinder wenn möglich schon im Voraus im KILA bekannt geben. Im Krankheitsfalle müssen die Kinder bis 9.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden.

Was brauchen die Kinder?
Im KILA: - Hausschuhe

- alte Schuhe zum Bobbycar-Fahren

- evtl. Gummistiefel
Zu den Ausflügen: - gefüllter Rucksack, z. B. belegte

  Brote, Obst, Rohkost, Trinkflasche

Bitte keine Süßigkeiten in den Rucksack packen!
Zum Turnen: - Turnhose

- T-Shirt o. Turnanzug

- Turnschläppchen
Zum Schwimmen: - Schwimmflügel

- Badehose/ -anzug

- Handtuch (der Körpergröße angemessen)

- Getränk
An den Turn- und Schwimmtagen den Kindern bitte Kleidung anziehen, welche sie

selbst leicht an- und ausziehen können (Jogginganzug, Schuhe mit Klettverschluss).


Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn
  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  • es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.



Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.



Muss ein Kind wegen einer der genannten Infektionskrankheiten zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie auch die Diagnose mit, damit wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.



Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.



Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen.



Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.



Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.



Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus, Hepatitis A und B stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.