Die Erzieherinnen sind für das tägliche Kinderladengeschehen verantwortlich. Näheres regelt ein Arbeitsvertrag.
Die Beiratsmitglieder haben die für den Betrieb des Kinderladens notwendigen Arbeiten turnusmäßig und anteilig durchzuführen. Außerdem haben sie die Erzieherinnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen zu unterstützen.
Aufgenommene Praktikanten sind von einer entsprechen ausgebildeten Erzieherin gemäß den Ausbildungsbestimmungen für Praktikanten anzuleiten. Die Praktikanten erhalten eine vom Beirat des Vereins festgesetzte Vergütung.