Für jedes Kind, das im Kinderladen aufgenommen wurde, wird vom Verein ein monatlicher Unkostenbeitrag erhoben, über dessen Höhe der Beirat des Vereins nach dem Kostendeckungsprinzip beschließt.
Für Geschwisterkinder kann der Unkostenbeitrag auf 75 % des festgesetzten Beitrages reduziert werden.
Für den Besuch des Kinderladens während der Probezeit ist für angefangene Monate jeweils die Hälfte des monatlichen Unkostenbeitrags zu entrichten.
Der Unkostenbeitrag muss im Voraus, spätestens bis zum 5. jeden Monats bezahlt werden. Der Unkostenbeitrag muss auf das Konto des Trägers 'Kinderladen Meisterleinsplatz e.V.' bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) mit der Kontonummer 135 62 58 überwiesen werden.
Der Beitrag wird in voller Höhe einbehalten, auch wenn das Kind vor Ablauf eines Monats ausscheidet.
Reichen die auf diese Weise vereinnahmten Gelder nicht aus, so ist der Beirat des Vereins berechtigt und verpflichtet, für jedes Kind einen Ausgleichsbeitrag für den Verein zu verlangen, es sei denn, der Fehlbetrag kann in anderer Weise aufgebracht werden.
In Ausnahmefällen ist der Beirat berechtigt, Abweichungen von der Erhebung des Unkostenbeitrags zu beschließen.